Wenn du in Deutschland wohnen möchtest, benötigst du ein Dokument, das deinen Aufenthalt legalisiert. Seit dem 1. September 2011 ist dieses Dokument der Elektronische Aufenthaltstitel (eAT).
Was ist der elektronische Aufenthaltstitel?
Der Elektronische Aufenthaltstitel (eAT) ist ein Dokument, das deinen Aufenthaltsstatus bestätigt. Er hat die Form einer Plastikkarte, ähnlich einer Kreditkarte, und enthält einen Chip, auf dem deine persönlichen Daten wie Name, Adresse sowie biometrische Daten – Fingerabdrücke und ein Foto – gespeichert sind. Die eAT-Karte ersetzt den Aufenthaltstitel, der früher als Aufkleber im Pass erteilt wurde.

Der Elektronische Aufenthaltstitel ist 10 Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist musst du einen neuen beantragen. Die Gültigkeit der eAT-Karte hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit deines Aufenthaltstitels – wenn die eAT abgelaufen ist, bedeutet das nicht, dass du auch deinen Aufenthaltstitel erneuern musst.
Es ist wichtig zu wissen, dass der eAT nicht der einzige Identitätsnachweis ist. Um dich zu identifizieren, benötigst du auch einen gültigen Reisepass. Oftmals werden auch Informationen zu deiner Beschäftigung auf einer separaten, faltbaren Karte ausgestellt, die du zusammen mit dem eAT mitführen solltest.
Elektronischer Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion
Dank der auf dem Chip gespeicherten Daten kannst du deine Identität auch online und an Verkaufsautomaten bestätigen (sogenannte eID-Funktion). Damit kannst du dich einfach bei der Nutzung von staatlichen und kommerziellen Online-Diensten identifizieren.
Die Daten, die auf deinem eAT gespeichert sind, werden verschlüsselt übermittelt, jedoch nur, wenn die anfragende Stelle dazu gesetzlich berechtigt ist. Dies gewährleistet die Sicherheit und Bequemlichkeit der Nutzung von Online-Diensten.
Wer kann den elektronischen Aufenthaltstitel beantragen?
Du kannst einen eAT beantragen, wenn du Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (Lichtenstein, Island, Norwegen) bist. Zudem solltest du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- Eine Blaue Karte gemäß § 18b des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
- Eine EU-Blaue Karte gemäß § 18g des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
- Eine Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 des Aufenthaltsgesetzes besitzen,
- Einen unbefristeten Aufenthalt in der EU gemäß § 9a des Aufenthaltsgesetzes haben.
Welche Dokumente sind für den elektronischen Aufenthaltstitel erforderlich?
Um einen eAT zu beantragen, benötigst du folgende Dokumente:
- Einen gültigen Reisepass,
- Einen Nachweis über deinen Wohnsitz, z. B. einen Mietvertrag,
- Einen Nachweis über eine Krankenversicherung,
- Einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, z. B. einen Arbeitsvertrag,
- Weitere Dokumente, abhängig von deiner individuellen Situation, z. B. eine Arbeitserlaubnis, ein Abschlusszeugnis, etc.
Im Rahmen des Verfahrens zur Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels wird auch eine Überprüfung des Strafregisters durchgeführt – Personen, die darin eingetragen sind (also vorbestraft sind), erhalten diesen Dokument nicht.
Foto für den eAT
Für den Antrag auf den Elektronischen Aufenthaltstitel musst du auch ein biometrisches Foto einreichen, das den Anforderungen für Passfotos entspricht. Das Foto sollte eine Größe von 35 x 45 mm haben, eine Mindestauflösung von 300 DPI (optimalerweise 600 DPI) und einen hellen, gleichmäßigen Hintergrund aufweisen.
Die Person auf dem Foto sollte direkt in die Kamera schauen, mit geschlossenem Mund und geöffneten Augen. Das Gesicht, der Hals und die obere Schulterpartie müssen deutlich sichtbar sein.
Du musst dafür keinen Fotografen aufsuchen – du kannst das Foto auch zuhause mit deinem Smartphone machen und es dann in unseren PhotoAiD®-Editor hochladen
Unsere künstliche Intelligenz passt das Bild automatisch an die formalen Anforderungen für biometrische Fotos an, und am Ende gibt dir einer unserer qualifizierten Mitarbeiter die Garantie, dass das Foto im Amt akzeptiert wird. Falls nicht, erstatten wir dir 200 % des Betrages, den du für das Foto bezahlt hast. Der gesamte Prozess ist schnell, einfach und viel günstiger als ein Foto beim Fotografen.

Verfahren zur Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels
Wenn du alle erforderlichen Dokumente gesammelt hast, vereinbare einen Termin bei der Ausländerbehörde (dies ist online oder telefonisch möglich).
Gehe zum vereinbarten Termin und reiche die notwendigen Dokumente zusammen mit deinem Passfoto ein. Der Beamte wird deine Fingerabdrücke aufnehmen.
Nach dem Termin erhältst du einen Brief mit einer PIN, die zur Aktivierung der eAT-Karte erforderlich ist. Der Brief wird in der Regel 4 bis 6 Wochen nach deinem Besuch bei der Behörde zugestellt.
Elektronischer Aufenthaltstitel PIN-Brief
Die PIN, die du im Brief erhältst, dient der Autorisierung deiner persönlichen Daten bei der Nutzung der Online-Identifikation. Damit kannst du auch deine eAT-Karte aktivieren.
Die genaue Anleitung zur Aktivierung findest du im Brief. Aktiviere den elektronischen Aufenthaltstitel innerhalb von 1-2 Wochen nach Erhalt des Briefes.
Zum Schluss gehst du nochmals zur Ausländerbehörde, um deine fertige eAT-Karte abzuholen.
Tipp:
Du kannst den Antrag auf eAT auch online stellen, musst jedoch trotzdem einen Termin bei der Behörde vereinbaren, um dort deine Fingerabdrücke abzugeben.
Quellen:
https://www.berlin.de/einwanderung/aufenthalt/elektronischer-aufenthaltstitel/