Biometrisches Personalausweisbild

Foto für den deutschen Personalausweis – Anforderungen an Format und Qualität

Größe
35x45 mm
Auflösung
600 dpi
Ist es geeignet für eine Online-Einreichung?
Ja
Ist es druckbar?
Ja
Hintergrundfarbe
Grau
Bild-Definitionen
Kopfhöhe: 34.5 mm
Oberer Teil des Fotos bis zu den Haaren: 3 mm

Kennetha, eine Absolventin der Universität Heidelberg mit einem Masterabschluss, bereichert unser Team durch ihre einzigartige Kombination aus akademischer Exzellenz und praktischer Erfahrung. Ihr ausgeprägtes Interesse an Sprachen, kombiniert mit einem tiefen Verständnis für die Anforderungen an Passfotos und Visafotos, macht ihre Beiträge für ein breites Publikum zugänglich.

Max ist ein datenorientierter Content Creator und Mitglied der Society of Professional Journalists (SPJ) mit über 5 Jahren Schreiberfahrung. Im Laufe seiner Karriere hat Max mit seinen Arbeiten große Aufmerksamkeit erlangt, darunter Veröffentlichungen in renommierten Medien wie der New York Times, Forbes, Inc., Business Insider, Fast Company, Entrepreneur, BBC, TechRepublic, Glassdoor und G2.
Personalausweis-Foto
Ein aktuelles Passfoto ist erforderlich, um einen neuen Personalausweis zu beantragen oder ein Ersatzdokument zu erhalten. Unabhängig vom Anlass der Ausstellung muss das Foto den amtlichen Vorgaben für biometrische Lichtbilder entsprechen.
Sie möchten wissen, welche Anforderungen für ein Personalausweis-Foto gelten? In diesem Leitfaden finden Sie alle wichtigen Informationen – unter anderem:
- welche Kriterien ein Personalausweis-Foto erfüllen muss,
- welche Bildgröße gesetzlich vorgeschrieben ist.
Biometrisches Personalausweis-Foto
Ein biometrisches Passfoto ist erforderlich, um in Deutschland bestimmte offizielle Dokumente zu beantragen – darunter den Personalausweis, Reisepass und Führerschein.
Dabei handelt es sich um eine spezielle Form des Lichtbilds, auf dem die biometrischen Merkmale des Gesichts klar und vollständig erkennbar sein müssen. Dies ermöglicht eine präzise und automatisierte Identifizierung durch biometrische Erkennungssoftware.
Zu den erfassten Gesichtsmerkmalen zählen unter anderem:
- das Gesichtsoval,
- die Kieferform,
- der Augenabstand,
- die Nasenhöhe sowie
- die Form von Augen und Mund.
Ein biometrisches Foto ist nicht nur in Deutschland verpflichtend, sondern wird auch in den meisten Ländern der Europäischen Union anerkannt. Gerade im Kontext des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs innerhalb der EU erleichtert es den Behörden die schnelle und sichere Identifikation von Personen.
Personalausweis-Foto – Anforderungen
Entscheidend ist dabei, dass das Bild den biometrischen Vorgaben entspricht und die korrekte Größe aufweist.
Im Folgenden informieren wir Sie über die wichtigsten Voraussetzungen für ein gültiges Personalausweis-Foto.
Größe und Bildausschnitt
Das Passfoto für den Personalausweis muss eine Größe von 35 × 45 mm (Breite × Höhe) aufweisen. Der Bildausschnitt muss den gesamten Kopf, den Nacken sowie den oberen Schulterbereich erfassen.
Die Kopfhöhe (vom Kinn bis zum oberen Kopfende) sollte idealerweise zwischen 32 und 36 mm liegen. Das Gesicht muss etwa 70 bis 80 % der gesamten Bildfläche einnehmen.
In der Praxis werden häufig auch Fotos mit einer Kopfhöhe zwischen 27 und 40 mm akzeptiert, sofern die Proportionen stimmig und die Gesichtserkennung uneingeschränkt möglich ist.
Achten Sie unbedingt darauf, dass das Gesicht zentriert im Bild platziert ist. Die Nase sollte auf der vertikalen Mittelachse des Fotos liegen. Ein zu großer oder zu kleiner Bildausschnitt kann zur Ablehnung durch die Behörde führen.
Beleuchtung und Hintergrund
Für ein gültiges Personalausweis-Foto ist eine gleichmäßige, schattenfreie Ausleuchtung unerlässlich. Schatten im Gesicht, auf den Schultern oder im Hintergrund führen in der Regel zur Ablehnung des Fotos.
Um Schatten zu vermeiden, halten Sie einen Abstand von etwa 50 cm zum Hintergrund ein und platzieren Sie die Kamera mindestens 1,2 Meter entfernt.
Der Hintergrund muss einfarbig, hell und neutral sein – empfohlen wird hellgrau, da diese Farbe mit den meisten Haar- und Hauttönen gut harmoniert. Muster, Gegenstände oder Strukturen im Hintergrund sind nicht zulässig.
Darüber hinaus muss der Hintergrund einen klaren Kontrast zum Gesicht und zu den Haaren der abgebildeten Person bilden. Auf dem Foto darf ausschließlich die Person zu sehen sein, die den Personalausweis beantragt – weitere Personen oder visuelle Elemente sind nicht erlaubt.
Qualität und technische Anforderungen
Das Foto für den Personalausweis muss in hoher digitaler Auflösung vorliegen. Für die behördliche Verarbeitung wird eine Mindestauflösung von 600 dpi empfohlen.
Bitte beachten Sie, dass das Foto nicht nachbearbeitet werden darf – insbesondere nicht in Bildbearbeitungsprogrammen, die das natürliche Aussehen oder biometrische Merkmale verändern könnten.
Das Gesicht auf dem Personalausweis-Foto
Für ein gültiges Personalausweis-Foto ist ein neutraler Gesichtsausdruck erforderlich. Die abgebildete Person muss direkt in die Kamera blicken. Ein Lächeln – insbesondere ein breites Lächeln – ist nicht zulässig. Ebenso darf der Kopf weder geneigt noch gesenkt sein. Halten Sie ihn gerade und aufrecht.
Der Mund muss geschlossen, die Augen geöffnet sein. Fotos mit Rote-Augen-Effekt oder im Halbprofil werden nicht akzeptiert. Das Gesicht sollte symmetrisch dargestellt sein – beide Gesichtshälften müssen gleich gut erkennbar sein.
Achten Sie außerdem darauf, dass keine Haare das Gesicht verdecken, insbesondere nicht die Augenbrauen oder Wangenbereiche. Wenn Sie eine Haarsträhne oder Haarklammer tragen, schieben Sie diese gegebenenfalls beiseite, damit Augen und Augenbrauen vollständig sichtbar bleiben.
Kleidung und Kopfbedeckung
Für das Personalausweis-Foto bestehen grundsätzlich keine speziellen Bekleidungsvorschriften. Es gibt jedoch einige wichtige Hinweise:
- Uniformen oder Militärkleidung sind nicht zulässig.
- Vermeiden Sie Kleidungsstücke in Schwarz-Weiß, da diese den erforderlichen Kontrast zum Hintergrund beeinträchtigen können. Farbige, einfarbige Oberteile sind empfehlenswert.
Kopfbedeckung
Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es liegt ein religiöser oder medizinischer Grund vor. In solchen Fällen kann die Behörde eine religiöse Kopfbedeckung akzeptieren, sofern eine entsprechende Bescheinigung vorgelegt wird.
Dabei gelten folgende Bedingungen:
- Die Kopfbedeckung darf keinen Teil des Gesichts verdecken.
- Das Gesichtsoval muss vollständig sichtbar sein – von der Unterkante des Kinns bis zum Haaransatz.
- Es dürfen keine Schatten auf das Gesicht geworfen werden.
Brillen und Make-up
Brillen
Das Tragen einer Brille ist auf dem deutschen Personalausweis-Foto grundsätzlich erlaubt. Es gelten jedoch bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen:
- Sonnenbrillen und getönte Gläser sind nicht zulässig.
- Die Brille darf die Augen nicht verdecken – weder durch Rahmen noch durch Reflexionen.
- Spiegelungen in den Gläsern müssen vermieden werden.
- Achten Sie darauf, dass der Brillenrahmen nicht so tief sitzt, dass er Teile der Iris oder Augenlider überdeckt.
Auch das Tragen von Kontaktlinsen ist gestattet, sofern sie farbneutral sind und keine Veränderungen an der Augenfarbe oder dem natürlichen Erscheinungsbild verursachen.
Make-up
Make-up ist auf dem Personalausweis-Foto erlaubt, solange es natürlich wirkt und das alltägliche Erscheinungsbild widerspiegelt. Es gelten keine spezifischen Vorschriften, dennoch empfehlen wir:
- Vermeiden Sie stark glänzendes Make-up, da dies auf dem Foto zu Lichtreflexionen führen kann.
- Auf Lipgloss sowie stark schimmernde oder perlmuttfarbene Lidschatten sollte verzichtet werden.
- Ziel ist ein natürlicher, klarer Look, der eine eindeutige Identifizierung ermöglicht.
Personalausweis-Foto für Kinder – Anforderungen
Die Anforderungen an das Personalausweis-Foto für ältere Kinder entsprechen in der Regel denen für Erwachsene. Lediglich bei Kleinkindern und Kindern unter 6 Jahren gelten erleichterte Richtlinien.
Bei Kindern unter sechs Jahren sind zum Beispiel folgende Abweichungen zulässig:
- Der Kopf darf leicht zur Seite geneigt sein.
- Ein seitlicher Blick oder ein leicht geöffneter Mund ist akzeptabel.
- Auch eine nicht perfekte Zentrierung des Kopfes innerhalb des Bildrahmens kann toleriert werden.
Unverändert gelten jedoch die allgemeinen Anforderungen an:
- den Hintergrund: einfarbig, hell, ohne Muster oder Gegenstände.
- die Gesichtserkennung: Das Gesicht muss weitgehend frei sichtbar sein.
- die Kopfbedeckung: Hauben, Mützen oder andere Kleidungsstücke auf dem Kopf sind nicht zulässig (Ausnahme: religiöse oder medizinische Gründe).
- Spielzeug oder Hände: Das Kind darf kein Spielzeug halten, und stützende Hände dürfen im Foto nicht sichtbar sein.
Quellen:
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Häufig gestellte Fragen
Für den deutschen Personalausweis ist ein biometrisches Foto im Format 35 × 45 mm (3,5 × 4,5 cm) erforderlich.
- Maße: 35 × 45 mm
- Gesichtshöhe: ca. 70–80 % der Bildhöhe
- Bildqualität: scharf, kontrastreich, gleichmäßig ausgeleuchtet
- Format: ausschließlich digital, Ausdrucke auf Papier werden nicht akzeptiert
- Farbdarstellung: natürliche Hauttöne
- Unbearbeitet: keine Bildbearbeitung in Grafikprogrammen
- Hintergrund: einfarbig, hell, ohne Muster
- Kopfhaltung: gerade, zentriert im Bild
- Augen: offen und direkt in die Kamera blickend
- Gesichtsausdruck: neutral, mit geschlossenem Mund (kein Lächeln)
- Kopfbedeckung: nur aus religiösen Gründen gestattet
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